• Werden ausschliesslich Schiffe, die am Zürichsee gebaut wurden in die Stiftung aufgenommen oder gibt es Ausnahmen für historisch relevante «Zeitzeugen» von anderen Werften in der Schweiz?

Die Werft muss an einem „Zürcher See“ ihre Heimat haben oder gehabt haben.

  • Gibt es ein Limit, wie häufig man ein Schiff pro Saison ausleihen kann, oder generell ein Limit pro Jahr?

Nein.

  • Darf ich ein Schiff auch für eine Hochzeit oder einen Geburtstag buchen?

Ja, das dürfen sowohl Kapitäne als auch Gönnermitglieder des OBCZ.

  • Bis wie kurzfristig kann ich eine Buchung stornieren oder ändern?

Stornierungen wegen starken Windes oder Gewittern sind am Tag selbst möglich und kostenfrei. Regen ist kein Stornierungsgrund. Stornierungen kosten eine Gebühr gemäss aktueller Preisliste.

  • Kann ich ein Schiff auch über zwei oder mehrere Tage buchen?

Ja.

  • Ist ein Abo immer für ein Schiff oder kann ich frei in der gesamten Flotte ein Schiff zur Benutzung auswählen?

Das Abo gilt für die ganze Flotte. Buchen kann jeder Kapitän oder Skipper die Boote, auf denen er/sie eine Einführung absolviert hat.

  • Muss ich für jedes Schiff eine Einweisung erhalten oder reicht eine Einweisung z.B. auf der Ajax für alles Schiffe?

Weil die Boote sehr verschieden sind, braucht es für jedes Schiff eine Einweisung. Fahrschule und Prüfung auf AJAX sind Pflicht für alle Kapitäne. Skipperprüfung für alle Skipper der grossen Yachten.

  • Kann ich mein eigenes Schiff in die Stiftung einbringen, wenn es von historischem Interesse und von einer Werft am Zürichsee gebaut wurde?

Im Prinzip ja. Der Stiftungsrat prüft den historischen Wert, die Einzigartigkeit und die Substanz des Bootes. Falls das Boot interessant ist, man sich über den Preis einigen kann und einen Platz für das Boot findet, könnte es zur Flotte stossen.

  • Darf ich jemand anderes ein Schiff fahren lassen, wenn ich mit an Bord bin und die Person ebenfalls einen Schiffsführerausweis hat, jedoch nicht HZB Kapitän ist?

Der Mieter des Schiffes muss an Bord sein. Unter seiner Aufsicht dürfen auch Personen ohne Schiffsführerausweis das Boot steuern. Der Kapitän bleibt aber voll verantwortlich.